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Alarmsignal's Blog

  • Niedersächsischer Verfassungsschutzbericht - Ist denn das die Möglichkeit?

    Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Verfassern des niedersächsischen Verfassungsschutzberichtes für die kostenlose Werbung bedanken. Das wir als Band, gemeinsam mit der Musikerkollegen von FuckFX, Antigen und Propaganda Network, als Paradebeispiele der linksextremistischen Musikszene in Niedersachsen aufgeführt werden, können wir vielleicht gerade noch so verkraften. Die schlechten Recherchen hingegen, sind zusammen mit dem altbekannten Schwarzweißdenken schon schwerer verdaulich.


    Für Interessierte und Neugierige (Punkt 5.7):

    http://www.mi.niedersachsen.de/servlets/download?C=63000033&L=20

     
  • Nix Gut (Rebel Products), Frei.Wild & Festivals mit fragwürdigen Bands

    Um nicht mit weiteren Fragen überhäuft zu werden und jeglichen Spekulationen zuvorzukommen, ist es an der Zeit, mal zu ein paar Dingen und Vorkommnissen Stellung zu beziehen. Wie wahrscheinlich auch der Letzte mitbekommen hat, arbeitet unser Plattenlabel Nix Gut, bzw. die Subfirma Rebel Products, seit kurzem mit dem Management der Band Frei.Wild zusammen - eine Geschäftsbeziehung, die bei uns auf Unverständnis stößt. Auch aufgrund einiger Bands aus dem Mailorderprogramm, um es kurz zu erwähnen, gab es in der Vergangenheit schon des Öfteren kleinere, aber stets fair geführte Diskussionen zwischen uns als Band und Nix Gut, die einfach auf verschiedene Sichtweisen zurückzuführen sind. Nun können und wollen wir natürlich niemandem Vorschreiben, was er ins Mailorderprogramm aufnehmen darf und was nicht, oder mit wem er zusammenarbeiten darf und mit wem nicht. Aber wir können zumindest für uns selbst entscheiden, inwieweit wir die aktuelle Geschäftspolitik gutheißen und dann Entscheidungen treffen. Wir wollen nicht, wie es einige Neider oder Doppelmoralisten tun, mit Steinen schmeißen. Wir wurden immer fair und vorbildlich behandelt und Nix Gut hat eine Menge für uns getan, dessen sind wir uns bewusst und dessen werden wir uns bewusst bleiben. Auch das Nix Gut viel für die Szene und für junge Bands getan hat, sollte man bei aller Kritik nicht außer Acht lassen. Doch bei allen Verdiensten und aller Freundschaft - mit der Geschäftspolitik, speziell auf das Beispiel Frei.Wild bezogen, können wir als Band nicht länger konform gehen. Mit der Zusammenarbeit mit dem Frei.Wild Management wurde unserer Meinung nach eine Grenze überschritten und diese Umstände sind mit unserer Einstellung nicht in Einklang zu bringen, so das wir uns hiermit in aller Deutlichkeit als “noch an Verträge gebundene Labelband“ von dieser eben angesprochenen Zusammenarbeit klar distanzieren und als Konsequenz unsere Verträge mit Nix Gut / Rebel Products kündigen und auslaufen lassen werden.


    Wie sich außerdem herumgesprochen hat, haben wir in der letzten und auch in der vor uns liegenden Festivalsaison wieder Absagen erteilen müssen. Namen ersparen wir uns an dieser Stelle, aber auch hier sei noch mal unterstrichen, dass wir mit (für uns) fragwürdigen Bands, die sich nicht eindeutig von der Grauzone distanzieren, nicht die Bühne teilen wollen und werden. Mehr gibt’s zu diesem Thema vorläufig nicht zu sagen und wer doch mehr wissen will, der fragt einfach nach.

  • Schulhof CD

    Rechtsextreme Parteien und Organisationen verteilen immer mal wieder auf Schulhöfen CDs mit Liedgut aus der rechten Szene. Diese so genannten Schulhof-CDs, die auch im NPD-Bundestagswahlkampf eingesetzt werden, spielen für die Rechten eine Schlüsselrolle, da es durch sie möglich ist Jugendliche für die rechtsextreme Szene zu interessieren und wohlmöglich sogar in diese hineinzuziehen. Dabei wird teilweise sogar versucht die Tonträger an kleine Kinder zu verteilen, um möglichst früh auf sie Einfluss zu nehmen. Die politische Satiregruppe "Front deutscher Äpfel" (FDÄ), die normalerweise hauptsächlich auf Demonstrationen in Erscheinung tritt, erstellt nun auch eben so eine Schulhof-CD, die sich gegen diese spezielle Art der rechten Propaganda richtet. Verteilt werden soll sie, in Absprache mit dem jeweiligen Direktorat / Vertrauenslehrern, auf Schulhöfen, in Jugendzentren oder an vergleichbaren Orten (z. B. auf einem Jugendpolitikfestival o.Ä.). Dabei sollen Jugendliche, die sich gegen Rechts engagieren, in ihrer Haltung bestätigt und Jugendliche, die sich bisher über dieses Thema keine Gedanken gemacht haben, sensibilisiert werden. Pünktlich zum neuen Schuljahr soll die CD dann erscheinen und in Jugendzentren und Schulen in ganz Deutschland kostenlos verteilt werden. Die Stücke auf der CD stammen von Musikgruppen, die der kostenlosen Verwendung ihrer Lieder zugestimmt haben. Dabei sind Alarmsignal, The Skatoons, Wilde Zeiten, Daily Terroristen, Kellergeister, Die Schnitter, Sebastian Krumbiegel (Die Prinzen), Ahead to the Sea u.a. Künstler.  Finanziert wird das Projekt ausschließlich durch Spenden, da die FDÄ ausschließlich aus Freiwilligen besteht und keine Einnahmen hat, also auch keine finanziellen Mittel besitzt Spenden werden auch zurzeit noch gesucht, Stiftungen angeschrieben und Angebote eingeholt. Sollte sich jetzt jemand angesprochen fühlen und spenden wollen, so gibt es unter www.apfelfront-schulhofcd.de alles weitere und wissenswerte.
  • Alarmsignal vs. Staatsanwaltschaft

    ALARMSIGNAL UND DER VORWURF DER VERUNGLIMPFUNG DES STAATES UND SEINER SYMBOLE


    Eine lächerliche Geschichte oder ein Drama in 4 Akten,

    allerdings mit einem Akt Happy End



    Akt 1: Die Anzeige

    Anfang April stöbert ein aufmerksamer Bürger auf den Internetseiten von Amazon.de und anderen Onlinekaufhäusern und wird dabei auf ein CD Cover der Celler Punkrockgruppe Alarmsignal aufmerksam. Das Titelbild der CD mit Namen “Fahneneid“ zeigt 3 Personen, die angeblich vor der deutschen Nationalfahne stehen und auf diese urinieren. Für den Internetsurfer stellt dieses Coverbild ganz klar eine Straftat im Sinne der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole dar und so erstatt er Anzeige gegen die Band.


    Akt 2: Die Polizei

    Die Polizei versucht zunächst herauszufinden, welche Personen der Band angehören, da ihr nur die Kürzel der Bandmitglieder vorliegen. Ein aktenkundiger Gitarrist der Band kann wenig später ermittelt werden. Dieser stieß aber erst nach Veröffentlichung des umstrittenen Albums zur besagten Musikgruppe, weshalb er als Zeuge vorgeladen wird, um Angaben zur Sache und den anderen Bandmitgliedern zu machen. Da er die Einladung der Polizei allerdings nicht annimmt, muss eine andere Vorgehensweise her. So versuchen die Ermittelnden mit Hilfe der auf der Bandhomepage veröffentlichten Fotos, die angeklagten Musiker an bekannten Szenetreffpunkten ausfindig zu machen. Bei der alljährlichen 1.Mai Kundgebung auf dem Celler Brandplatz, bemerken die Beamten schließlich den Bassisten der Gruppe. Nach einer kleinen Diskussion können sie einem der Beschuldigten schließlich persönlich überbringen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegen drei Bandmitglieder vorliegt. Der Versuch der Beamten, Angaben über die weiteren Bandmitglieder zu bekommen, bleibt jedoch erfolglos. Der Bassist macht weder Angaben zu den weiteren beiden Bandmitgliedern, noch zum Tatvorwurf und beauftragt umgehend den Anwalt der Band mit der Wahrnehmung der Interessen.


    Akt 3: Die Wartezeit

    Während der ermittelnde Kriminaloberkommissar eine Identifizierung der verbleibenden Bandmitglieder zum aktuellen Zeitpunkt als wenig Erfolg versprechend ansieht, überreicht er den Ermittlungsvorgang, mit dem bis hierhin bekannten Sachstand, der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Musikgruppe Alarmsignal leitet zeitgleich, Anfang Mai, alle nötigen Schritte zur Verteidigung der Band ein. Während des folgenden Schriftverkehrs setzt man sich Bandintern auch mit den möglichen Folgen im Falle einer Niederlage, wie Geldstrafe, Index, u.s.w. auseinander, ist aber stets zuversichtlich. Trotzdem wird die 4montige Wartezeit bis zur Ergebnisverkündung des Ermittlungsverfahrens ein Sommer der Ungewissheit.


    Akt 4: Das Ergebnis

    Für die Staatsanwaltschaft Lüneburg bestand ein unüberwindliches Verfahrenshindernis, weshalb das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.

    Außerdem konnte ein Teil der Bandmitglieder nicht ausfindig gemacht werden. Soweit Aufmachung/Inhalt der CD strafrechtlich relevant sind, ist inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten. Wie bei Büchern, greift auch bei Tonträgern, sollten diese einen strafbaren Inhalt, bzw. eine strafbare Aufmachung aufweisen, die kurze Presseverjährung von sechs Monaten und zwar ab dem ersten Verbreitungsakt. Polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass der beanstandete Tonträger bereits einige Jahre alt ist, weshalb davon auszugehen war, das er sich schon ebenso lange Zeit im Handel befand und die kurze sechsmonatige presserechtliche Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.

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