"Was mach' ich bloß, wenn was passiert ist?"
Die
Vorstellung, die eigene Tochter oder der Sohn könnte sexuell mißbraucht
werden, ist schrecklich. Man möchte am liebsten garnicht daran denken.
Viele Eltern werden bei diesem Gedanken auch wütend, sagen "den Kerl
würde ich umbringen" oder "sofort zur Polizei". Das ist verständlich.
In
der ersten Verwirrung werden aber oft Schritte unternommen, die für die
betroffenen Mädchen und Jungen nicht unbedingt hilfreich sind und die
Eltern vielleicht später bereuen.
Deshalb einige Hinweise, die Ihnen als Mutter oder Vater helfen können, wenn Ihr Kind sexuell mißbraucht wurde:
Glauben
Sie dem Mädchen oder Jungen, daß der sexuelle Mißbrauch wirklich
geschehen ist. Dies ist für das Kind die wichtigste Unterstützung.
Geben Sie dem Kind ausdrücklich und wiederholt die Erlaubnis, über das Erlebte zu sprechen.
Versuchen
Sie, ruhig zu bleiben, auch wenn dies sehr schwer fällt Viele Mädchen
und Jungen leiden darunter, daß sie ihren Eltern Kummer bereiten und
erzählen nicht weiter oder nehmen ihre Aussage zurück, wenn sie spüren,
daß ihre Erzählungen Angst, Panik oder Bestürzung auslösen. Für Sie ist
diese Situation eine große Belastung. Sprechen Sie mit Menschen, bei
denen Sie Ihre Wut und Ihren Schmerz äußern können. Das hilft Ihnen
selbst und Sie können ruhiger mit Ihrem Kind sprechen.
Viele
betroffene Mädchen und Jungen empfinden Schuldgefühle, wenn sie
mißbraucht wurden. Nehmen Sie auch diese Gefühle ernst, aber sagen Sie
dem Kind ausdrücklich, daß allein der Täter die Verantwortung für das
Geschehen trägt.
Wenn
der sexuelle Mißbrauch schon länger gedauert hat, machen Sie dem Kind
keine Vorwürfe, weil es bisher geschwiegen hat. Sagen Sie, daß Sie froh
sind, jetzt davon zu hören.
Vielleicht haben Sie den Wunsch zu trösten, indem Sie sagen: "Ach, war doch alles nicht so schlimm, ist ja vorbei."
Tun Sie dies nicht.
Den
Mädchen und Jungen hilft es nicht, wenn wir das Geschehene
herunterspielen oder - das Gegenteil - es aufbauschen, es hilft ihnen,
wenn ihr Empfinden ernstgenommen wird.
Nehmen Sie sich viel Zeit und hören Sie genau zu.
Ermutigen
Sie das Mädchen oder den Jungen, über das zu reden, was vorgefallen
ist, aber bohren Sie nicht nach. Überlassen Sie es dem Kind,was es wann
erzählen will.
Sagen
Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn, daß es Unrecht war, was der Täter
getan hat aber drängen Sie ihr/ihm nicht Ihre eigenen Gefühle auf.
Erkundigen Sie sich nach den Drohungen des Täters und versuchen Sie, diese zu entkräften, um dem Kind Angst zu nehmen.
Sorgen Sie dafür, daß das Mädchen oder der Junge nicht weiter mißbraucht wird.
Informieren Sie sie/ihn über das weitere Vorgehen.
Und:
Trösten Sie Ihr Kind und zeigen Sie, daß Sie es genauso lieb haben wie immer.
Vielleicht
sind Sie gerade als Vater unsicher, wie Sie mit Ihrer Tochter oder
Ihrem Sohn umgehen sollen, wenn sie/er sexuell mißbraucht wurde. Hat
sie/er jetzt Angst vor Männern? Mag sie/er jetzt noch meine
Zärtlichkeiten? Wie verhalte ich mich richtig, wie helfe ich meinem
Kind am besten?
Ziehen
Sie sich nicht von Ihrem Kind zurück es könnte sonst glauben, daß Sie
es nun nicht mehr mögen, aber achten Sie genau darauf, wie es reagiert
und richten Sie sich ganz nach den Bedürfnissen des Kindes.
Es
kann vorkommen, daß Mädchen oder Jungen versuchen, den Vater so zu
berühren, wie sie es beim sexuellen Mißbrauch erfahren haben. Ziehen
Sie hier klare Grenzen, ohne böse zu werden. Sagen Sie, daß Sie sie/ihn
sehr lieb haben und gerne schmusen oder kuscheln, aber daß Sie so nicht
berührt werden wollen. Wenn ein Kind solche sexualisierten
Verhaltensweisen zeigt, ist das eine Folge des sexuellen Mißbrauches.
Darauf einzugehen, hieße, das Kind nochmals zu mißbrauchen.
Und wie geht es weiter?
Falls
Sie eine Anzeige in Erwägung ziehen, können Sie das auch noch nach
Tagen oder Wochen tun. Sie haben Zeit, alles reiflich zu überlegen und
sich danach zu richten, wie es Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn geht.
Übereilen Sie nichts.
Mittlerweile
gibt es eine Reihe von Beratungsstellen. Bei den jeweiligen
Gleichstellungsstellen, Frauenbeauftragten und Jugendämtern der Stadt-
oder Kreisverwaltung erfahren Sie, wo es in Ihrer Umgebung eine solche
Beratungsstelle gibt. In einer Beratungsstelle finden Sie Hilfe und
Verständnis in Ihrer Situation. Mit den Fachleuten können Sie abklären,
welche Hilfe am geeignetsten ist für Ihre Tochter oder Ihren Sohn:
Suchen Sie sich zuerst Rat und Unterstützung bei einer Beratungsstelle.
Ist eine Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt notwendig?
Eine
ärztliche Untersuchung kann belastend für das Kind sein. Oft ist sie
überflüssig, weil der sexuelle Mißbrauch keine körperlichen Spuren
hinterlassen hat. Für manche Kinder hingegen ist es wichtig zu
erfahren, daß sie gesund geblieben sind.
Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?
Auch
eine polizeiliche Vernehmung und die eventuelle nochfolgende
Gerichtsverhandlung können für das betroffene Mädchen oder den Jungen
belastend werden. Es muß deshalb im Einzelfall zusammen mit der
Beraterin oder dem Berater geprüft werden, ob eine Anzeige Sinn macht,
wie das Kind dies verkraften wird und welche anderen Möglichkeiten des
Schutzes noch gegeben sind.
Wenn Sie sich für eine Anzeige entscheiden,
wird Ihnen die Beratungsstelle Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die
Belastungen für das Kind und sich selbst in Grenzen halten können, z.B.
durch die Einschaltung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes
mit Erfahrung in diesem Bereich.
Braucht Ihre Tochter oder Ihr Sohn therapeutische Hilfe?
Es
hilft Ihnen sicher, von einer Fachfrau oder einem Fachmann zu hören,
wie diese die Situation Ihres Kindes einschätzen. Wenn es nötig ist,
werden Sie hier auch therapeutische Hilfe erhalten und an entsprechende
TherapeutInnen weitervermittelt werden.
Und
denken Sie auch an sich: Es ist sehr schmerzhaft für eine Mutter oder
einen Vater zu wissen, daß eine nahestehende Person, vielleicht sogar
der eigene Vater, Bruder oder Freund ihr Kind sexuell mißbraucht hat.
Versuchen Sie nicht, ganz allein damit fertig zu werden, lassen Sie
sich helfen.
Liebe
Mütter, eine besonders belastende und schockierende Situation ist es,
wenn eine Mutter erfährt, daß der eigene Partner, mit dem sie
zusammenlebt, die Tochter oder den Sohn mißbraucht hat.
Meist
erfährt die Frau davon durch eine außenstehende Person, denn der Täter
hat das Kind, gerade gegenüber der Mutter, zum Schweigen gezwungen.
Diese Nachricht ist ein furchtbarer Schlag. Oft ist die Mutter wie
gelähmt, sie kann nichts denken und nichts tun.
Alles in ihr sagt:
"Das kann einfach nicht wahr sein. Ich glaub' es nicht!"
In
dieser Situation liegt es für viele Mütter nahe, der Person, die sie
informiert hat, nicht zu glauben. Selbst wenn das Mädchen oder der
Junge alles bestätigt, kann sie es oft nicht fassen.
Viele
Mütter aber glauben ihren Kindern und machen sich dann schreckliche
Vorwürfe, obwohl sie von dem sexuellen Mißbrauch nichts wußten. Sie
wollen sich von ihrem Partner trennen, weil ihnen klar ist, daß nur
eine räumliche Trennung die Sicherheit des Kindes gewährleistet, denn
der Täter mißbraucht in der Regel immer weiter, auch wenn er hoch und
heilig das Gegenteil verspricht.
Oft leugnet er auch die Tat ab, sagt, das Kind habe alles erfunden oder gibt dem Mädchen oder Jungen die Schuld.
Meistens
wird er nicht freiwillig die Wohnung verlassen und einer räumlichen
Trennung zustimmen. Verständlicherweise scheut sich die Mutter oft,
eine Strafanzeige zu erstatten, da sie nicht in dieser Weise gegen den
eigenen Partner vorgehen will. Auch die Mädchen und Jungen wollen zwar,
daß der sexuelle Mißbrauch aufhört, aber wollen meist nicht, daß der
Vater ins Gefängnis kommt, weil sie sich dann schuldig fühlen.
Damit hat er ja häufig gedroht.
Aber auch außerhalb einer Strafanzeige haben Mütter verschiedene Möglichkeiten, ihre Töchter und Söhne zu beschützen:
Zuerst
einmal sollte jede Mutter eine Beratungsstelle aufsuchen die sie in
ihren Gefühlen ernst nimmt und Unterstützung in dieser Situation
bietet. Sie braucht jetzt Trost und Rückenstärkung für sich selbst -
und Hilfestellung für das weitere Vorgehen:
So
kann sie einen Antrag beim Familiengericht stellen, daß der Partner die
gemeinsame Wohnung verlassen muß. Ebenso kann sie das alleinige
Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter oder
ihren Sohn erwirken.
Zusätzlich
ist es möglich, daß das Familiengericht auf Antrag der Mutter ein
Umgangs- und Kontaktverbot ausspricht. Damit ist dem Vater untersagt,
mit dem Kind auch außerhalb der Wohnung, auf der Straße oder in der
Schule, Kontakt aufzunehmen. Es sollte geprüft werden, ob dieses
Umgangsverbot auch die Geschwister mit einbeziehen muß, weil viele
Täter, nachdem der sexuelle Mißbrauch an einem Kinder unterbunden
wurde, nun versuchen, die Geschwister zu mißbrauchen.
Bei
diesen Schritten kann sich die Mutter auch von einer erfahrenen
Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und
unterstützen lassen. Auf jeden Fall ist es ratsam, eine mit diesem
Thema vertraute Anwältin (Anwalt) hinzuzuziehen, um auf eventuell
auftretende Schwierigkeiten bei Gericht vorbereitet zu sein.
Falls
die Mutter nicht über genügend Geldmittel verfügt, kann
Prozeßkostenhilfe beantragt werden. Überdies finanzieren
Opferhilfeorganisationen wie der Weiße Ring in bestimmten Fällen eine
anwaltliche Vertetung. Diese Maßnahmen sollten schnell erfolgen, um die
Sicherheit des Mädchens oder Jungen zu gewährleisten.
Danach
kann sich die Mutter mit ihrer Beraterin Zeit nehmen, um zu klären, was
weiter geschehen soll. Vor allem braucht sie Zeit, mit ihren
Verletzungen fertig zu werden und sich in ihr neues vielleicht auch
schwieriges Leben einzugewöhnen. Vielen Müttern tut es gut, eine
Selbsthilfegruppe für betroffene Mütter zu besuchen, um sich mit
anderen Frauen in der gleichen Lage auszutauschen.