Juristen sprechen und schreiben perfektes juristisch. Ihre Sprache bezeichnen sie selbst als "Terminologie". Es geht dem Anwalt offiziell darum, sich möglichst präzise und unmissverständlich auszudrücken, in Wirklichkeit ist juristisch aber nur eine Selbsterhaltungsmaßnahme (s.u.). Über die Sprache ist es dem Rechtsanwalt möglich, sich so unverständlich auszudrücken, dass er nur noch von anderen Juristen und Bürokraten verstanden werden kann. Je komplizierter etwas ausgedrückt wird, desto eher besteht die Chance, dass der Richter auch nicht mehr mitkommt und dem Rechtsanwalt Recht gibt, denn es ist für einen Juristen peinlich, eigene Defizite im Juristischen einzuräumen.
Beispiele für juristisch:
* Juristisch: „Anliegend überreiche ich meine Liquidation mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ausgleich auf unser Konto.“
Deutsch: „Hier ist die Rechnung, rück die Kohle raus.“
* Juristisch: „Aufgrund des unsubtantiierten Vortrages der Gegenseite muss am hiesigen Sachvortrag festgehalten werden.“
Deutsch: „Der Gegner labert Müll, ich hab recht! Menno!“
* Juristisch: „Aufgrund der ungewissen Erfolgsaussichten im streitigen Verfahren möchte ich Ihnen anempfehlen, den Vergleichsvorschlag der Gegenseite anzunehmen.“
Deutsch: „Da ich sowohl weniger arbeiten muss, als auch noch eine Vergleichsgebühr kriege, schlage ich vor, dass Du Dich auf den miesen Deal einlässt.“
* Juristisch: „Hierbei ist das Abstraktionsprinzip zu beachten.“
Deutsch: „Ich will auch mal etwas Wissenschaftliches sagen (Blöderweise war für mich ab dem 2.Semester mit den Vorlesungen an der Uni Schluss, weil ich lieber mit meinen Bundesbrüdern von der Verbindung saufen war)“