Einstellung aller §278-Verfahren - sofort!
Am 21. Mai 2008 kam es österreichweit zu einer Welle an
Hausdurchsuchungen im Zuge derer zehn TierrechtsaktivistInnen inhaftiert
wurden. Basis für die Verhaftungen bildete §278a StGB, der eigentlich
zur Bekämpfung "Organisierter Kriminalität" dienen soll. Zentraler
Vorwurf nach diesem Paragraph ist lediglich, dass die AktivistInnen
durch ihre politische Arbeit "erheblichen Einfluss auf Wirtschaft oder
Politik" nehmen wollten.
Nach über drei Monaten U-Haft - ohne konkreten Tatverdacht - wurden die
zehn schließlich enthaftet. Ermittlungen, Überwachungsmaßnahmen und
Strafverfahren gegen sie, wie auch eine bisher nicht näher benannte
Anzahl weiterer AktivistInnen, laufen jedoch weiter. Nicht nur für die
Betroffenen könnten drohende Schuldsprüche zu unabsehbaren Konsequenzen
führen. Die Anwendung der §§278ff könnte in Zukunft politische aktive
Menschen jeder Zeit genauso treffen.
Wir fordern daher die
- Einstellung aller §278a-Verfahren
- Streichung der Ermittlungsparagraphen 278, 278a und 278b
- Aufklärung der politischen Hintergründe bei Justiz und Polizei
und zwar sofort!
Der Erlös des Solifestes kommt von der Repression betroffenen
AktivistInnen zu Gute und soll damit zur Deckung laufender Anwaltskosten
beitragen.
Nähere Infos: www.antirep2008.tk
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